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Lichtraumprofilschnitte für Ihre Bäume 
Verkehrs- Sicherungspflicht

Im rahmen der Verkehrssicherung

Um Fahrzeugen und Personen ein gefahrloses Passieren von Straßen, Wegen und Plätzen 
zu ermöglichen, ist der jeweilige Lichtraumprofil entsprechend frei zu halten. Über Gehwegen 
muss dabei eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen eine lichte Höhe 
von mindestens 4,50m eingehalten werden. Der seitliche Verkehrsraum ist innerhalb von 
Ortsdurchfahrten in einer Breite von 0,75 m und außerhalb von Ortsdurchfahrten von 
1,25 m freizuhalten.

Hecken, Sträucher und Bäume sowie sonstige Anpflanzungen dürfen nicht in der Weise 
angelegt oder unterhalten werden, dass sie in den öffentlichen Verkehrsraum eingreifen 
oder später eingreifen können und dadurch die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs 
beeinträchtigen oder sogar gefährden.  
Verkehrssicherungspflicht für Baumeigner

Es muss ganzjährig gewährleistet sein, dass das Lichtraumprofil freigehalten wird, da die 
Müllfahrzeuge sonst nicht ohne Beeinträchtigungen ihre Arbeit durchführen können.  
Kommt ein durch einen in den Lichtraum hineinragenden oder hineinstürzenden Ast oder 
Baum ein Straßenbenutzer oder dessen Fahrzeug zu Schaden, ist der Eigentümer 
schadenersatzpflichtig.  

Alle Eigentümer von Anpflanzungen jeglicher Art werden gebeten, durch Freischneiden des 
Lichtraumprofils einen verkehrssicheren und gefahrenfreien Zustand der Straßen 
herzustellen. Diese Arbeiten sollten in der vegetationsfreien Zeit vom 1. Oktober bis zum 
28. Februar eines jeden Jahres durchgeführt werden.

Wir erledigen das für Sie, Baumservice rope up

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Der richtige Lichtraumprofilschnitt Ihrer Bäume nach dem Straßenverkehrsgesetz und der ZTV

Ist das Lichtraumprofil einmal nicht mehr ausreichend, dann sollte ein professioneller Lichtraumprofilschnitt durchgeführt werden, d. h. das notwendige Lichtraumprofil durch Schnitte im Grob- und Schwachast-Bereich wiederhergestellt werden.

Der nach Straßenverkehrsgesetz geforderte lichte Raum über Straßen beträgt 4,5 Meter und über Gehwegen 2,5 Meter. Bei Bäumen, die über Straßen hinausragen, wenden wir den Lichtraumprofilschnitt an. Damit sorgen wir für eine professionelle Baumpflege und eine vertretbare Einhaltung aller gesetzlichen Richtlinien. In einem persönlichen Beratungsgespräch erläutern wir gern diesen Service und zeigen Ihnen die Vorteile durch unsere Lichtraumprofilschnitte auf. Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Sie!

Was bedeutet lichter Raum in diesem Zusammenhang?

Unter Lichtraum versteht man den freien, also lichten Bereich unter der Krone, rund um den Stamm des Baumes. Hier können weit herausragende oder herabhängende Äste den Verkehr oder die Passanten auf der Straße behindern.

Das Entfernen dieser Äste ist für uns ein täglicher Routineeingriff, den wir kompetent und nach Maß für Sie erledigen. Wir sorgen dafür, dass der gesetzlich vorgeschriebene lichte Raum über den Straßen und Gehwegen in der Nähe Ihres Objekts oder Ihren Flächen sauber und restlos wiederherstellt wird.

Mit uns gehen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Auflagen eingehalten werden und können sich dabei viel Ärger und bares Geld sparen. Lassen Sie sich einfach von uns beraten. Unser Team steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
 Lichtraumprofilschnitt und Verkehrssicherheit an Ihren Bäumen vom Fachmann.
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